Unter Zurückweisung im Übrigen wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.06.2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, das Zeugnis vom 31.07.2011 (Anlage K 9) neu auszustellen und hierbei um die Schlussformulierung "Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn R , danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute" zu ergänzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Ergänzung eines erteilten Arbeitszeugnisses.
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