Artikel 17 WEMoG
Stand: 16.10.2020
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Artikel 17 WEMoG Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis

WEMoG ( Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz )

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Wohnungseigentumsgesetzes in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.