Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 21.03.2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 6.715,98 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rückzahlung der Umsatzsteuer für von der Krankenhausapotheke abgegebene Fertigarzneimittel.
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