Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage von der Klägerin zu 1) erhoben wurde.
Die Kläger begehren die isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung. Streitig ist, in wessen Namen der Einspruch eingelegt wurde.
Mit Schreiben vom 14.12.2016 teilte der Beklagte dem B (Kläger zu 2) mit, dass er beabsichtige, diesen nach §§ 35,
Der Haftungsbescheid mit einer Haftungssumme von 414.601 € erging am 14.02.2017 und wurde den Bevollmächtigten des B bekannt gegeben.
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