I.
Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin der Wohnung Nr. 190 sowie der Garage Nr. 91140 in einer Wohnanlage, die von der Antragstellerin verwaltet wird. Laut Verwaltervertrag ist die Antragstellerin ermächtigt, rückständige Hausgeldzahlungen zugunsten der Gemeinschaft auch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen. Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegnerin die Zahlung von Wohngeld und anteiliger Sonderumlagen in Höhe von insgesamt 9.131,13 EUR geltend. Dieser Anspruch setzt sich wie folgt zusammen, wobei die den Forderungen zugrunde liegenden Beschlüsse alle bestandskräftig und die einzelnen Beträge nicht im Streit sind:
a) Für die Wohnung Nr. 190:
aa) Jahresabrechnung 2002 (Beschluss vom 6.5.2003, Tagesordnungspunkt -TOP- 4 b), Rest: 68,99 EUR
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