OLG Zweibrücken - Beschluss vom 26.01.2007
3 W 206/06
Normen:
BGB § 670 § 675 § 683 Satz 1 § 684 Satz 1 ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4 § 27 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FGPrax 2007, 170
MDR 2007, 512
MietRB 2007, 101
OLGReport-Zweibrücken 2007, 190
WuM 2007, 162
ZMR 2007, 488
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 24.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 306/06
AG Mayen - 2 UR II 9/04.WEG - 29.03.2006,

Aufwendungsersatzansprüche des Verwalters gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei Umschuldung des auf seinen Namen lautenden Verwaltungskontos? - Verwirkung bei verspäteter Geltendmachung?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 3 W 206/06

DRsp Nr. 2007/4836

Aufwendungsersatzansprüche des Verwalters gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei Umschuldung des auf seinen Namen lautenden Verwaltungskontos? - Verwirkung bei verspäteter Geltendmachung?

»Ansprüche des früheren Verwalters einer Wohnanlage auf Ersatz von Aufwendungen können als verwirkt angesehen werden, wenn sie erst nach Ablauf von mehr als 10 Jahren nach endgültiger Leistungsverweigerung der Wohnungseigentümer erneut geltend gemacht werden.«

Normenkette:

BGB § 670 § 675 § 683 Satz 1 § 684 Satz 1 ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4 § 27 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

Das verfahrensrechtlich bedenkenfreie und somit zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache Erfolg.