I.
Die Beteiligten zu 1) bis 5) sind die zerstrittenen Miteigentümer der vorbezeichneten Wohnungseigentumsanlage; der Beteiligte zu 6) ist der gegenwärtige Verwalter. Der Beteiligte zu 2) ist Eigentümer der Wohnungseigentumseinheiten Nr. 2 und 5 mit Miteigentumsanteilen von insgesamt 315,616/1.000 stel.
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