Die Beschwerde wird bei einem Wert in Höhe von 5.000,00 EUR zurückgewiesen.
I.
Im Bestandsverzeichnis des im Beschlusseingang näher bezeichneten Wohnungseigentumsgrundbuchs ist vermerkt, dass zur Veräußerung die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist. Hiervon ausgenommen ist u.a. der Fall der Erstveräußerung.
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