LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2012
19 Sa 1886/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305c Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 36 Ca 4763/11

Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Anwendung von Tarifverträgen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2012 - Aktenzeichen 19 Sa 1886/11

DRsp Nr. 2012/21133

Auslegung des Arbeitsvertrages hinsichtlich der Anwendung von Tarifverträgen

Kann ein übereinstimmender Parteiwille entsprechend einer statischen oder einer dynamisierten Anwendung von Tarifverträgen nicht festgestellt werden, so gehen gem. § 305c Abs. 2 BGB Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders, regelmäßig also des Arbeitgebers.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09.08.2011 - 36 Ca 4763/11 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt,

1. an den Kläger 160 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.04.2011 zu zahlen und

2. an den Kläger weitere 188,74 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2011 zu zahlen.

II. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 4/5, die Beklagte zu 1/5.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305c Abs. 2;

Tatbestand: