SchlHOLG - Urteil vom 29.04.2015
9 U 132/13
Normen:
§§ 133, 157 BGB; §§ 3, 13 Abs. 2 GmbHG; § 302 AktG;
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 27.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 113/12

Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH hinsichtlich einer vereinbarten Nachschusspflicht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

SchlHOLG, Urteil vom 29.04.2015 - Aktenzeichen 9 U 132/13

DRsp Nr. 2015/11884

Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH hinsichtlich einer vereinbarten Nachschusspflicht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die ergänzende Vertragsauslegung von Bestimmungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrages kann ergeben, dass die dort enthaltene Verpflichtung der Gesellschafter zum Ausgleich der Verluste und zur Mittelausstattung der Gesellschaft nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH nicht mehr gilt. Orientierungssätze: Verpflichtung von GmbH-Gesellschaftern zum Verlustausgleich nach Insolvenzeröffnung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. September 2013 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§§ 133, 157 BGB; §§ 3, 13 Abs. 2 GmbHG; § 302 AktG;

Gründe

I.

1. 2.