I.
Die Antragsteller, ein Ehepaar, und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Aufgrund großflächiger Feuchtigkeitsschäden sollen 18 Balkone des Längsbaus der in den Jahren 1991 bis 1993 errichteten Wohnanlage saniert werden. Den Wohnungseigentümern lag dazu die gutachtliche Stellungnahme einer Bausachverständigen vom 1.6.2005 vor, aus der sich ergibt, dass die Balkone keine normgerecht hohen Abschlüsse zur Wand gegen nichtdrückendes Wasser aufweisen. Zudem hat die auf der Betonrohdecke aufgebrachte Abdichtungsebene ein zu geringes, nicht dem Stand der Technik entsprechendes Gefälle.
Am 23.9.2005 fand eine Wohnungseigentümerversammlung statt, in der unter Tagesordnungspunkt (TOP) 2 c mehrheitlich folgender Beschluss gefasst wurde:
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