OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 14.11.2022
20 W 68/22
Normen:
§ 5 WEG;
Fundstellen:
ZMR 2023, 652
Vorinstanzen:
AG Hanau, vom 11.01.2022

Auslegung einer im Bestandsverzeichnis der Wohnungsgrundbücher eingetragenen Nutzungsregelung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.11.2022 - Aktenzeichen 20 W 68/22

DRsp Nr. 2023/3796

Auslegung einer im Bestandsverzeichnis der Wohnungsgrundbücher eingetragenen "Nutzungsregelung"

1. Eine im Bestandsverzeichnis der Wohnungsgrundbücher eingetragene "Nutzungsregelung" kann im Einzelfall als Sondernutzungsrecht ausgelegt werden.2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen es in Ansehung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG a.F. der Zustimmung dinglich Berechtigter zur Aufhebung und Neubegründung von Sondernutzungsrechten bedarf

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird zu Ziffer 3 dahingehend abgeändert, dass es der Zustimmung der dinglich Berechtigten in Abt. II, lfd. Nr. 1 - Grunddienstbarkeit (Wegerecht) - und Abt. II, lfd. Nr. 2 - Grunddienstbarkeit (Versorgungsleitungsrecht) der oben aufgeführten Wohnungsgrundbücher nicht bedarf.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben.

Normenkette:

§ 5 WEG;

Gründe

I.