LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.01.2015
4 Sa 488/14
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 01.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 434/14

Auslegung einer Vertragsklausel zur auflösend bedingten dynamischen Weitergeltung tariflicher Gehaltsvorschriften bei Unmöglichkeit des Eintritts der auflösenden Bedingungen aufgrund fehlender Tarifbindung zur Zeit des Vertragsschlusses

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.01.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 488/14

DRsp Nr. 2015/10165

Auslegung einer Vertragsklausel zur auflösend bedingten dynamischen Weitergeltung tariflicher Gehaltsvorschriften bei Unmöglichkeit des Eintritts der auflösenden Bedingungen aufgrund fehlender Tarifbindung zur Zeit des Vertragsschlusses

1. Soll nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung eine dynamische Weitergeltung der tariflichen Gehaltsvorschriften bei Wegfall der Tarifbindung der Arbeitgeberin nicht mehr gegeben sein, ist der Eintritt dieser auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) bereits von vorneherein unmöglich, wenn bei Vertragsschluss keine Tarifbindung der Arbeitgeberin bestand; die Wirksamkeit der arbeitsvertraglich vereinbarten dynamischen Bezugnahme bleibt hiervon unberührt, da ein Rechtsgeschäft, das mit einer unmöglichen auflösenden Bedingung versehen wird, von Anfang an voll wirksam ist.