LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.05.2012
8 Sa 28/12
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 14.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1574/11

Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Vergütungsvereinbarung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 28/12

DRsp Nr. 2012/20244

Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Vergütungsvereinbarung

Ist das arbeitsvertragliche Bruttoentgelt in ein "Grundgehalt" und "Verpflegungsmehraufwand" aufgesplittet und wird im Anschluss daran die sich hieraus ergebende "kalendertägige Vergütung" errechnet, so ist die Vergütungsvereinbarung dahingehend auszulegen, dass auch für diejenigen Zeiten ein Anspruch auf Zahlung des als Verpflegungsmehraufwand bezeichneten Betrages besteht, in denen tatsächlich kein Verpflegungsmehraufwand entstanden ist.

Tenor

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 14.12.2011 - 4 Ca 1574/11 - werden zurückgewiesen.

Der Kläger hat 48 % und die Beklagte 52 % der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten im vorliegenden Berufungsverfahren noch über die Höhe der dem Kläger aus dem zwischenzeitlich beendeten Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zustehenden Entgeltfortzahlungs- und Urlaubsentgeltansprüche sowie über Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Urlaubsabgeltung, auf Arbeitsvergütung für die Zeit vom 01.10. bis 03.10.2010 sowie auf Erstattung von Zollgebühren.