OLG Stuttgart - Urteil vom 19.01.2015
5 U 18/14
Normen:
HGB § 87; BGB § 133; BGB § 157; HGB § 87c Abs. 4;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 99/12

Auslegung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2015 - Aktenzeichen 5 U 18/14

DRsp Nr. 2016/5597

Auslegung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

Ist in einem Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Flugzeugsitzen außerhalb des Gebietes der Europäischen Gemeinschaft und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums geregelt, dass der Handelsvertreter im Falle einer Vertragsbeendigung keine anderen als die im Vertrag niedergelegten Ansprüche geltend machen kann, so lässt sich hieraus nicht herleiten, dass auch der Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs ausgeschlossen sein soll. Denn es handelt sich um Hilfsansprüche zur Durchsetzung der im Rahmen des Handelsvertretervertrages entstandenen Provisionsansprüche, ohne die der Handelsvertreter weitgehend rechtlos dastehen würde.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teil-Urteil des Landgerichts Heilbronn - Az.: 23 O 99/12 KfH - wie folgt

abgeändert:

a) a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) i. ii. iii. iv. v. vi. vii. viii. ix. x. xi. xii. xiii. xiv. xv. xvi. xvii. xviii. xix. xx. i. ii. iii. iv. v. vi. vii. viii. ix. x. xi. b) c) 2. 3. 4.