Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung des Beklagten wird unter Zurückweisung ihrer Rechtsmittel im Übrigen das am 31. März 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 25 des Landgerichts Berlin teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.663,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, jedoch mindestens 8 % p. a. von 1.083,17 EUR seit dem 6. Juni und von 1.580,32 EUR seit dem 6. Oktober 2007 sowie 10.667,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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