Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn vom 12. September 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 160.000,00 EUR.
I.
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