Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Biberach an der Riß - Nachlassgericht - vom 09.09.2020 -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Der Beteiligte zu 2 trägt die außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 1 im Beschwerdeverfahren.
Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens: 150.000 €
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