Die AntrG. zu 2 ist Eigentümerin einer Reihe von Einheiten eines Wohn- und Geschäftshauses. Sie hat eine als Gaststätte verpachtete Einheit um einen Anbau erweitert, der auf einer Gemeinschaftsfläche steht. In ihrer gleichzeitigen Funktion als Verwalterin hat sie die insoweit erzielten Einnahmen weder in der Jahresabrechnung 1983 noch im Wirtschaftsplan des folgenden Jahres ausgewiesen. Der AntrSt. beanstandet dies.
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