I.
1.Die Beklagten hatten mit Vertrag vom 25.10./4.11.1977 eine der Klägerin gehörende Wohnung im Anwesen ... in ... gemietet. Hinsichtlich der zu zahlenden »Nebenkosten« wurde in § 4 des Mietvertrages u.a. folgendes vereinbart:
» ... An Nebenkosten sind monatlich zusätzlich folgende Vorschüsse zu leisten:
a) ...
b) alle übrigen in der Anlage 3) zu § 27 Abs. 1 der II. BV genannten Kosten
...
1. ...
2. Die Nebenkosten zu b) werden jährlich nach tatsächlichem Anfall ermittelt und entsprechend der in § 1 genannten Nutzfläche auf die Mieter umgelegt.
...
3. Die Nebenkosten werden nach Ablauf eines Kalenderjahres unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen für das abgelaufene Jahr abgerechnet.
4. ...
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