I.
Die Antragstellerin nimmt in Anspruch, die Verwalterin für die Wohnungseigentümergemeinschaft der Antragsgegner zu sein. Die Vorinstanzen haben ihren Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen mit der Begründung abgewiesen, sie sei nicht Verwalterin. Im einzelnen hat es damit folgende Bewandtnis:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|