BayObLG - Beschluss vom 06.02.1987
BReg 2 Z 6/87
Normen:
WEG § 26 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1987, 54
DRsp I(152)129d-e
MDR 1987, 588
ZMR 1987, 230
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 16 241/86
AG München UR II 648/85 ,

BayObLG - Beschluss vom 06.02.1987 (BReg 2 Z 6/87) - DRsp Nr. 1992/6955

BayObLG, Beschluss vom 06.02.1987 - Aktenzeichen BReg 2 Z 6/87

DRsp Nr. 1992/6955

d-e. Kein Übergang des Amtes des Verwalters auf dessen Gesamtrechtsnachfolger, (e) auch nicht für den Fall, daß aus einer als Verwalterin fungierenden zweigliedrigen Gesellschaft einer der Gesellschafter ausscheidet und seinen Anteil auf den verbleibenden Gesellschafter überträgt.

Normenkette:

WEG § 26 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin nimmt in Anspruch, die Verwalterin für die Wohnungseigentümergemeinschaft der Antragsgegner zu sein. Die Vorinstanzen haben ihren Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen mit der Begründung abgewiesen, sie sei nicht Verwalterin. Im einzelnen hat es damit folgende Bewandtnis: