BayObLG - Beschluß vom 15.03.1989 (BReg 2 Z 131/88) - DRsp Nr. 1998/13594
BayObLG, Beschluß vom 15.03.1989 - Aktenzeichen BReg 2 Z 131/88
DRsp Nr. 1998/13594
»Ansprüche des Verwalters auf Widerruf von ehrverletzenden Äußerungen, die ein Wohnungseigentümer in einem Rundschreiben an die anderen Wohnungseigentümer über den Verwalter der Wohnanlage verbreitet hat, können nicht im WEG -Verfahren geltend gemacht werden.«