Auf die Rechtsmittel der Beteiligten werden der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 25. Juli 2016 und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Mitte - Grundbuchamt - vom 27. Mai 2016, soweit diese das Fehlen einer Genehmigung nach der Umwandlungsverordnung beanstandet, aufgehoben.
Die Sache wird an das Grundbuchamt zur Entscheidung über den Antrag der Beteiligten vom 26. Februar 2016 zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
I.
Die Beteiligte ist Eigentümerin des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten, in Berlin belegenen bebauten Grundstücks.
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