Auf die Rechtsmittel der Beteiligten werden der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 18. Oktober 2016 und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Mitte - Grundbuchamt - vom 29. August 2016 aufgehoben.
Die Sache wird an das Grundbuchamt zur Entscheidung über den Antrag der Beteiligten vom 1. April 2016 zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
I.
Eigentümerin des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten, in Berlin belegenen, bebauten Grundstücks war die F. S. L..
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