Auf die Rechtsmittel des Beteiligten werden der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 2. November 2016 und die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Neukölln - Grundbuchamt - vom 15. August 2016 aufgehoben.
Die Sache wird an das Grundbuchamt zur Entscheidung über den Antrag des Beteiligten vom 28. September 2015 in Verbindung mit der Ergänzung vom 26. April 2016 zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
I.
Der Beteiligte ist Eigentümer des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten, in Berlin belegenen bebauten Grundstücks.
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