BGH - Urteil vom 15.01.2010
V ZR 80/09
Normen:
WEG § 10 Abs. 6 S. 3;
Fundstellen:
MDR 2010, 433
MietRB 2010, 113
NJW 2010, 933
NZBau 2010, 432
NZM 2010, 204
ZfBR 2010, 363
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 10.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 55 S 165/08 WEG
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 29.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 72 C 30/08 WEG

Befugnis von Wohnungseigentümern zur Übertragung eines Erfüllungsanspruchs auf die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss trotz alleinigen Anspruchs eines Mitglieds der Gemeinschaft auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums

BGH, Urteil vom 15.01.2010 - Aktenzeichen V ZR 80/09

DRsp Nr. 2010/2486

Befugnis von Wohnungseigentümern zur Übertragung eines Erfüllungsanspruchs auf die Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss trotz alleinigen Anspruchs eines Mitglieds der Gemeinschaft auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums

Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.

Die Revision gegen das Urteil der Zivilkammer 55 des Landgerichts Berlin vom 10. März 2009 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

WEG § 10 Abs. 6 S. 3;

Tatbestand: