Auf die Revisionen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 29. Juli 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1.897,82 € festgesetzt.
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