Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Juni 2014 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Wert: 20.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Zuständigkeit des angerufenen Familiengerichts.
Die Beteiligten sind seit September 2010 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Sie hatten einen Ehevertrag abgeschlossen, in dem sie den Güterstand der Gütertrennung vereinbart hatten.
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