Auf die Rechtsmittel der Beteiligten werden der Beschluss des Kammergerichts - 1. Zivilsenat - vom 27. Juni 2023 und der Beschluss des Amtsgerichts Mitte - Grundbuchamt - vom 4. April 2023 aufgehoben.
Das Amtsgericht Mitte - Grundbuchamt - wird angewiesen, die am 12. Januar 2021 beantragte Eintragung nicht aus den Gründen der oben genannten Beschlüsse zu verweigern.
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