1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Grunderwerbsteuer für den Erwerb einer Eigentumswohnung um einen Anteil für die Instandhaltungsrücklage zu kürzen ist.
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