Auf die weitere Beschwerde vom 9. Januar 2007 werden der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 20. Dezember 2006 und die Zwangsgeldandrohung des Amtsgerichts Hannover vom 14. November 2006 aufgehoben.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 500 €.
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