Beschädigung des Teppichbodens von Mieträumen durch den Hund des Mieters
OLG Bamberg, Urteil vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 5 U 10/00
DRsp Nr. 2004/16258
Beschädigung des Teppichbodens von Mieträumen durch den Hund des Mieters
Kommt es durch den Aufenthalt eines Hundes in Mieträumen zu Verfleckungen des Teppichbodens und wird dieser durch Reinigungsbemühungen übermäßig beansprucht, so ist der Mieter zum Ersatz des Schadens, der sich nach der verkürzten Lebensdauer des Teppichbodens bemisst, verpflichtet.