AG Bremen, vom 04.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 44 C 2012/13
LG Bremen, vom 13.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 S 343/13
Beschluss der Wohnungseigentümer über den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft; Mangel der erforderlichen Beschlusskompetenz bei offenkundig fehlender Verwaltungsmaßnahme; Aufrechterhaltung einer dienenden und auf Dauer angelegten Funktion des Grundstücks mit dem Erwerb; Regelung der Verteilung des Erwerbs durch die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit abweichend von dem gesetzlichen Kostenverteilungsmaßstab
BGH, Urteil vom 18.03.2016 - Aktenzeichen V ZR 75/15
DRsp Nr. 2016/7830
Beschluss der Wohnungseigentümer über den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft; Mangel der erforderlichen Beschlusskompetenz bei offenkundig fehlender Verwaltungsmaßnahme; Aufrechterhaltung einer dienenden und auf Dauer angelegten Funktion des Grundstücks mit dem Erwerb; Regelung der Verteilung des Erwerbs durch die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit abweichend von dem gesetzlichen Kostenverteilungsmaßstab
a) Die Wohnungseigentümer können grundsätzlich den Erwerb eines Grundstücks durch die Gemeinschaft beschließen. An der erforderlichen Beschlusskompetenz fehlt es nur dann, wenn es sich offenkundig nicht um eine Verwaltungsmaßnahme handelt.b) Der Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht jedenfalls dann in aller Regel ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn das Grundstück für die Wohnungseigentumsanlage von Beginn an eine dienende und auf Dauer angelegte Funktion hatte und diese mit dem Erwerb aufrechterhalten werden soll.c) Die Kosten des Erwerbs eines Grundstücks stellen einen besonderen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 21 Abs. 7WEG dar, dessen Verteilung die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit abweichend von dem gesetzlichen Kostenverteilungsmaßstab des § 16 Abs. 2WEG regeln können.
Tenor
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