Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. Mai 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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