Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 17. September 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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