KG - Beschluss vom 29.11.2004
24 W 108/04
Normen:
FGG § 20 Abs. 1 ; FGG § 27 Abs. 1 ; ZPO § 561 ; WEG § 29 Abs. 2 ;
Fundstellen:
KGReport 2005, 150
WuM 2005, 277
ZMR 2005, 471
Vorinstanzen:
LG Berlin - II 85 T 271/04 WEG - 27.07.2004,
AG Tiergarten - 70 II 154/03 WEG,

Beschwer bei Anfechtung der gerichtlichen Verpflichtung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für Eigentümerversammlung

KG, Beschluss vom 29.11.2004 - Aktenzeichen 24 W 108/04

DRsp Nr. 2005/341

Beschwer bei Anfechtung der gerichtlichen Verpflichtung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für Eigentümerversammlung

Die Beschwer des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage, der vom Gericht dazu verpflichtet worden ist, eine Gemeinschaftsangelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen, ist im Weigerungsfall daran auszurichten, welche Vermögensnachteile ihm durch die Beschlussfassung drohen können.

Normenkette:

FGG § 20 Abs. 1 ; FGG § 27 Abs. 1 ; ZPO § 561 ; WEG § 29 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller (Beteiligter zu I.) und die Beteiligten zu III. 1.und 2. bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft der im Rubrum genannten Wohnanlage. Der Antragsgegner (Beteiligter zu II.) ist der amtierende Verwalter. Der Beteiligte zu III. 1. ist Wohnungseigentümer, war während der ersten Instanz Vorsitzender des Verwaltungsbeirats und hat sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht dem Abweisungsantrag des Verwalters angeschlossen.