Der Kläger verlangt die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen, die Beseitigung eines Holzstoßes und das Verbot des Betreibens eines Kachelofens.
Zwischen den Parteien besteht ein Formularmietvertrag vom 25.11.1973 über eine im Anwesen N., N.straße ..., Erdgeschoss gelegene Wohnung, zu der auch die Gartenbenutzung gehört. Die Bruttomiete beträgt 450,-- DM zuzüglich 75,-- DM Heizkostenvorauszahlung im Monat. Mit Schreiben vom 27.09.1982 verlangte der Kläger die Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen auf 552,-- DM . Die Beklagte stimmt nicht zu. Außerdem verlangt er einen im Garten aufgebrachten Holzstoß zu beseitigen und die Wohnung nicht mehr mit dem darinnen befindlichen Kachelofen zu beheizen.
Im Termin vom 19.01.1983 erkannte die Beklagte das Mieterhöhungsbegehren an. Der Kläger beantragt insoweit den Erlass eines Anerkenntnisurteils.
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