SchlHOLG - Beschluss vom 03.05.2007
2 W 25/07
Normen:
WEG § 14 ; WEG § 21 ; WEG § 22 ; WEG § 23 ; WEG § 24 Abs. 6 ; WEG § 25 ;
Fundstellen:
MietR 2008, 51
OLGReport-Schleswig 2007, 881
WuM 2007, 587
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 03.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 137/06
AG Pinneberg - 68 II 39/06 WEG,

Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

SchlHOLG, Beschluss vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 2 W 25/07

DRsp Nr. 2007/18655

Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft

»1. Die Zulässigkeit einer sachlich nicht gebotenen Umgestaltung eines Gartens richtet sich nach § 22 Abs. 1 WEG, wenn eine vorhandene Bepflanzung radikal beseitigt und durch die Neuanlage eine nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andere Gartenanlage geschaffen wird (hier: Beseitigung von Bäumen). 2. Erfolgt die Beseitigung der Bäume auf Grund eines nicht angefochtenen Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer, ist die auf Grund des Beschlusses durchführte Maßnahme rechtmäßig. Nach der rechtmäßigen Beseitigung ist eine Neubepflanzung grundsätzlich zulässig.«

Normenkette:

WEG § 14 ; WEG § 21 ; WEG § 22 ; WEG § 23 ; WEG § 24 Abs. 6 ; WEG § 25 ;

Entscheidungsgründe:

I.

(Abgekürzter Sachverhalt)