OLG Naumburg - Urteil vom 01.12.2022
2 U 53/22 Lw
Normen:
BGB § 585; BGB § 242; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Magdeburg, vom 11.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Lw 8/18

Bestimmung des angemessenen Pachtzinses bei Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG

OLG Naumburg, Urteil vom 01.12.2022 - Aktenzeichen 2 U 53/22 Lw

DRsp Nr. 2023/1945

Bestimmung des angemessenen Pachtzinses bei Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG

1. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Bindung der BVVG an die Privatisierungsgrundsätze 2010 im Innenverhältnis zur Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben auch eine Verpflichtung gegenüber dem an einer Pacht der von der BVVG verwalteten landwirtschaftlichen Flächen interessierten landwirtschaftlichen Unternehmen entspricht, ist ausschließlich davon abhängig, wie die BVVG die Privatisierungsgrundsätze im Zeitpunkt des beabsichtigten Abschlusses des sog. Schutzregelpachtvertrages in seiner ständigen Praxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen als Privatisierungsstelle des Bundes aufgrund des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden ist (Anschluss an BGH, Urteil v. 23.04.2021, V ZR 147/19, in juris Rz. 12 f.).