BayObLG - Beschluß vom 28.01.1986
BReg 2 Z 4/86
Normen:
WEG § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1986 Nr. 2

Bestimmung des Stimmrechts in der Gemeinschaftsordnung

BayObLG, Beschluß vom 28.01.1986 - Aktenzeichen BReg 2 Z 4/86

DRsp Nr. 1998/13812

Bestimmung des Stimmrechts in der Gemeinschaftsordnung

»Auch in einer Gemeinschaft, die nur aus zwei Wohnungseigentümern mit unterschiedlich großen Miteigentumsanteilen besteht, kann das Stimmrecht in der Gemeinschaftsordnung abweichend von § 25 Abs. 2 S. 1 WEG nach der Größe der Anteile bestimmt werden.«

Normenkette:

WEG § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen
BayObLGZ 1986 Nr. 2