OVG Niedersachsen - Urteil vom 08.10.2013
1 LB 162/13
Normen:
BGB § 242; BGB § 594;
Fundstellen:
BauR 2014, 316
Vorinstanzen:
VG Oldenburg, vom 07.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 3503/05

Betätigung des Vertrauens eines Bauherrn in Form einer über lange Zeit unveränderten Betriebsführung hinsichtlich Einwendungen eines Nachbarn gegen eine bestimmte Gebäudenutzung; Erteilung einer Baugenehmigung zur nachträglichen Legalisierung mehrerer Schweineställe i.R.d. Verwirkung von Nachbarrechten

OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.10.2013 - Aktenzeichen 1 LB 162/13

DRsp Nr. 2013/22738

Betätigung des Vertrauens eines Bauherrn in Form einer über lange Zeit unveränderten Betriebsführung hinsichtlich Einwendungen eines Nachbarn gegen eine bestimmte Gebäudenutzung; Erteilung einer Baugenehmigung zur nachträglichen Legalisierung mehrerer Schweineställe i.R.d. Verwirkung von Nachbarrechten

Der Bauherr kann sein Vertrauen, ein Nachbar werde nach langer Untätigkeit keine Einwendungen gegen eine bestimmte Gebäudenutzung mehr erheben, auch in Form einer über lange Zeit unveränderten Betriebsführung betätigen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 594;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zur nachträglichen Legalisierung mehrerer Schweineställe, weil er sich unzumutbaren Geruchsimmissionen ausgesetzt sieht; die Beteiligten streiten insofern insbesondere über die Frage der Verwirkung etwaiger Nachbarrechte.

Der Kläger ist Eigentümer der im Ortsteil G. der Gemeinde H. gelegenen Wohngrundstücke Zum Dorfteich 8 und 10 (vormals G. 32 und 30). Der Ortsteil ist insgesamt stark landwirtschaftlich geprägt. Rund 20 aktive Landwirte halten etwa 10.000 Schweine in der Ortslage.