Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. März 2010 -
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Berechnung das Ruhegehalts des Klägers und dabei über die Berücksichtigung der von ihm zuletzt geleisteten Altersteilzeit.
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