Die Beklagten sind Eigentümer eines in H., ...-Straße gelegenen Grundstücks. Vor Juli 1943 haben sie etwa 3.300 qm dieses Grundstücks als Lagerplatz an die Firma M. & F. vermietet. Nach den Bombenangriffen im Sommer 1943 benutzte diese Firma den Platz, dessen Baulichkeiten und Einfriedung schwer beschädigt worden waren, nicht mehr und zahlte auch keinen Mietzins. Am 19. Februar 1946 wollte die Beklagte zu 4 den Lagerplatz zum 1. Juli 1946 kündigen. Die Firma M. & F. wies diese Kündigung mit Schreiben vom 26. Februar 1946 zurück.
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