FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.04.2012
12 K 12232/10
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 4 Abs. 1; EStG § 10d Abs. 4; AO § 182 Abs. 1 S. 1; FGO § 40 Abs. 2; BGB § 133;
Fundstellen:
DStR 2014, 8
DStRE 2014, 769

Bilanzierung der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Ausweis der anteiligen Wirtschaftsgüter Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.04.2012 - Aktenzeichen 12 K 12232/10

DRsp Nr. 2013/24709

Bilanzierung der Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Ausweis der anteiligen Wirtschaftsgüter Bindungswirkung von Verlustfeststellungsbescheiden rechtsschutzgewährende Auslegung von Rechtsbehelfen

1. Beteiligt sich ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (hier: GmbH) an einer vermögensverwaltenden und nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier: GbR), so hat er anstelle einer „Beteiligung” vom Zeitpunkt des Beitritts zur GbR an die anteilig auf ihn entfallenden Wirtschaftsgüter der GbR zu bilanzieren. 2. Die Bilanzansätze der GmbH für die anteilig auf sie entfallenden Wirtschaftsgüter der GbR sind nicht um der GmbH aus ihrer Beteiligung an der GbR zugewiesene Verlustanteile zu mindern. 3. Der Feststellungsbescheid nach § 10d Abs. 4 EStG hat als Grundlagenbescheid Bindungswirkung nur für den Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid des selben Veranlagungszeitraums sowie für den Verlustfeststellungsbescheid des Folgejahres. Er trifft keine Regelung über den Umfang des tatsächlich berücksichtigten Verlustrücktrags.