1. Zu den Voraussetzungen wirtschaftlichen Eigentums eines Mieters an einem Gebäude bzw. Gebäudeteil.2. Ein Dachausbau steht in einem gegenüber dem bisherigen Wohnhaus unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang. Er stellt damit einen neu hergestellten, selbstständigen unbeweglichen Gebäudeteil dar, für den die degressive AfA nach § 7 Abs. 5, 5 aEStG in Anspruch genommen werden kann.
Normenkette:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 946 § 951 ; EStG § 7 Abs. 5, 5 lit. a ;
Gründe:
I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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