Checkliste: Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums |
I. |
Anspruchsinhaber: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer |
|
|||
II. |
Anspruchsgegner: Störer |
|
|||
III. |
Voraussetzungen |
|
|||
1. |
Abmahnung erfolgt |
|
|||
|
a) |
durch Anspruchsinhaber |
|||
|
b) |
gegenüber Störer |
|||
|
c) |
durch bestandskräftigen Beschluss der Wohnungseigentümer |
|||
2. |
Abmahnung genügend? |
|
|||
|
a) |
ausnahmsweise entbehrlich, weil unzumutbar oder offenkundig aussichtslos |
|||
|
b) |
Abmahnung bestimmt genug |
|||
|
c) |
rechtfertigt abgemahntes Verhalten, unterstellt, die Vorwürfe treffen zu, Entziehung? |
|||
3. |
Entziehungsbeschluss |
|
|||
|
a) |
Beschluss der Wohnungseigentümer |
|||
|
b) |
||||
|
c) |
Unterlassungsklage hindert Entziehungsklage nicht |
|||
|
d) |
Sind mildere Mittel als Entziehung vorhanden? |
|||
|
e) |
Grund |
|||
|
|
- |
Wohnungseigentümer hat wiederholt gröblich gegen die nach § 14 Abs. 1 und 2 WEG obliegenden Pflichten verstoßen, z.B. Wohnungseigentümer ist fortlaufend in erheblicher Weise seinen Zahlungspflichten nicht nachgekommen. |
||
|
|
- |
nach Abmahnung zwei weitere gröbliche Verstöße |
||
|
|
- |
Wohnungseigentümer hat sich schwerer Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht. |
||
4. |
Entziehungsbeschluss nicht rechtskräftig aufgehoben |
||||
5. |
Entziehungsklage |
|
|||
|
a) |
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|