1. Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihrer Berufung im Übrigen wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.09.2011 -
2. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das oben genannte Endurteil wie folgt abgeändert und ergänzt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. € 35,92 brutto nebst gesetzlicher Zinsen hieraus seit dem 31.12.2010 zu bezahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. € 35,16 brutto nebst gesetzlicher Zinsen hieraus seit dem 31.01.2011 zu bezahlen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|