KG - Beschluss vom 26.11.2001
24 W 20/01
Normen:
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 27 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 65
ZMR 2002, 546
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 271/99
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 186/98

Eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter; Beseitigungspflicht; Passivlegitimation des Verwalters

KG, Beschluss vom 26.11.2001 - Aktenzeichen 24 W 20/01

DRsp Nr. 2002/5364

Eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter; Beseitigungspflicht; Passivlegitimation des Verwalters

»1. Führt eine vom Verwalter ohne Eigentümerbeschluss angeordnete Art der Instandsetzung zu einer individuellen Beeinträchtigung eines Sondereigentümers oder Sondernutzungsberechtigten, hat dieser gegen den Verwalter einen Individualanspruch auf Beseitigung der Störung (hier: Verkleinerung des Pkw-Stellplatzes durch Rohrführung). 2. Der Verwalter persönlich kann aber nur auf die durch sein Vorgehen ohne Eigentümerbeschluss verursachten Mehrkosten in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Instandsetzung besondere Kosten verursacht hätte und von den Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung hätte festgelegt werden müssen (hier: Bauarbeiten unter der Fundamentsohle).«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 27 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I.