KG - Beschluss vom 27.08.2007
24 W 88/07
Normen:
WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 23 Abs. 4 Satz 1 ; WEG § 28 ;
Fundstellen:
KGReport 2008, 1
MietR 2008, 81
NJW-RR 2008, 247
WuM 2007, 591
ZMR 2008, 474
Vorinstanzen:
LG Berlin - 85 T 178/05 WEG - 24.11.2006,
AG Schöneberg - 76 II 584/04 WEG,

Eigentümerbeschluss über die Zahlung von Werklohnforderungen

KG, Beschluss vom 27.08.2007 - Aktenzeichen 24 W 88/07

DRsp Nr. 2007/18222

Eigentümerbeschluss über die Zahlung von Werklohnforderungen

»Für die Frage, unter welchen Umständen ein Eigentümerbeschluss, mit welchem die Zahlung der Werklohnforderung eines für die Gemeinschaft tätig gewordenen Werkunternehmers beschlossen worden ist, ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, können die zur Frage der Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung entwickelten Rechtsgedanken entsprechend herangezogen werden. Ein Eigentümerbeschluss, durch den die Zahlung einer Werklohnforderung eines für die Wohnungseigentümergemeinschaft tätig gewordenen Werkunternehmers ohne Formulierung eines Vorbehalts und vor Abnahme bestimmt wird, entspricht jedenfalls dann nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn erkennbar in Betracht kommt, dass dem Werkunternehmer die geforderte Vergütung nicht oder nicht in der verlangten Höhe zusteht und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, gleichwohl Zahlung zu leisten.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 4 ; WEG § 23 Abs. 4 Satz 1 ; WEG § 28 ;

Entscheidungsgründe:

I.