Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. Juli 2014 -
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich mit seiner Berufung gegen die Zurückweisung seiner Klage gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
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